
Geldmarktsätze (Geldmarktsätze am Frankfurter Bankplatz, EONIA, EURIBOR); Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten nach Wertpapierarten und Restlaufzeiten; Kurse und Renditen börsennotierter Bundeswertpapiere (nach ISIN), Zinsstruktur am Rentenmarkt; Notenbankzinssätze; MFI-Zinsstatistik; Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB
Am Geldmarkt werden kurzfristige Buchforderungen und Wertpapiere gehandelt. In dieser allgemeinen Abgrenzung stellt der Geldmarkt das Pendant zum Kapitalmarkt dar, auf dem langfristige Finanzkontrakte geschlossen werden. In internationalen und nationalen Statistiken ist es üblich, zum Geldmarktbereich Laufzeiten von bis zu einem Jahr (einschließlich) zu rechnen.
Am Markt für Zentralbankgeld, der üblicherweise als Geldmarkt im engeren Sinne bezeichnet wird, agieren in erster Linie die Geschäftsbanken untereinander, um einzelwirtschaftliche Liquiditätsüberschüsse beziehungsweise –fehlbeträge auszugleichen. Die hier publizierten Zinssätze beziehen sich auf den Interbankengeldmarkt.
Die Rendite einer Anleihe gibt im Gegensatz zur Nominalverzinsung die tatsächliche jährliche Verzinsung an. Mehr zu diesem Thema finden Sie auf S. 66 "Zur Berechnung von Renditen" im Statistischen Beiheft 2 Kapitalmarktstatistik.
| wt0017 | wt0898 | wt0899 | wt0900 | wt0901 | wt0902 | wt0903 | wt0904 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Datum | Insgesamt | über 1 bis 2 Jahre | über 2 bis 3 Jahre | über 3 bis 4 Jahre | über 4 bis 5 Jahre | über 5 bis 6 Jahre | über 6 bis 7 Jahre | über 7 Jahre |
| 2012-02-02 | 1,66 | 0,73 | 0,78 | 0,97 | 1,19 | 1,55 | 1,55 | 2,18 |
| 2012-02-01 | 1,68 | 0,75 | 0,79 | 0,98 | 1,20 | 1,56 | 1,56 | 2,20 |
| 2012-01-31 | 1,69 | 0,74 | 0,89 | 0,99 | 1,21 | 1,59 | 1,62 | 2,22 |
| 2012-01-30 | 1,69 | 0,76 | 0,89 | 1,00 | 1,21 | 1,60 | 1,63 | 2,21 |
| 2012-01-29 | . | . | . | . | . | . | . | . |
| 2012-01-28 | . | . | . | . | . | . | . | . |
Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen werden an allen deutschen Wertpapierbörsen notiert. Die nachfolgenden, jeweils börsentäglich aktualisierten Zeitreihen informieren über die an der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelten Bundesbank-Referenzpreise (vor 23. Mai 2011: Einheitspreise) und zugehörigen Renditen der einzelnen börsennotierten Bundeswertpapiere (nach ISIN).
Die Zeitreihen finden Sie unter dem folgenden Link:
Börsentäglich aktualisierte Übersichten mit den Kursen und Renditen aller börsennotierten Bundeswertpapiere finden Sie hier.
Die Zinsstruktur am Rentenmarkt zeigt den Zusammenhang zwischen den Zinssätzen und Laufzeiten von Null-Kuponanleihen ohne Kreditausfallrisiko. Bei den hier veröffentlichten Zinsstrukturdaten handelt es sich um Schätzwerte, die auf der Grundlage beobachteter Umlaufsrenditen von Kuponanleihen ermittelt werden. Mehr zu diesem Thema finden Sie auf S. 66 f. "Zur Berechnung der Zinsstrukturdaten" im Statistischen Beiheft 2 Kapitalmarktstatistik und im Aufsatz auf S. 61 ff. "Schätzung von Zinsstrukturkurven" im Monatsbericht Oktober 1997. Darüber hinaus wird das Verfahren im Diskussionspapier von Sebastian T. Schich zur "Schätzung der deutschen Zinsstrukturkurve" ausführlich beschrieben.
Am 29. Mai 2009 ist das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) in Kraft getreten. Dort wird unter anderem geregelt, dass Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen sind. Die Bundesbank hat die Aufgabe, diese Abzinsungszinssätze zu ermitteln und monatlich bekannt zu geben. Die Ermittlungsmethodik und die Veröffentlichungsmodalitäten sind in der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) geregelt, die das Bundesministerium für Justiz auf seiner Homepage zur Verfügung stellt.
Eine tabellarische Darstellung der Abzinsungszinssätze sowie die zugehörigen Zeitreihen finden Sie unter folgenden Links:
Darüber hinaus veröffentlicht die Bundesbank nachrichtlich die Null-Kupon-Euro-Swapkurve, auf deren Basis die Abzinsungszinssätze ermittelt werden.
Gegenstand der Zinsstatistik sind die von inländischen Banken (MFIs) in Deutschland angewandten Zinssätze für auf Euro lautende Einlagen und Kredite gegenüber in den Mitgliedstaaten der EWU gebietsansässigen privaten Haushalten und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften. Dabei werden sowohl Bestände am Monatsende als auch das Neugeschäft innerhalb eines Monats erhoben.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seinem Schreiben vom - 1. Oktober 2008 (IV C 5 – S 2334/07/0009) die Beurteilung des geldwerten Vorteils bei Arbeitgeberdarlehen neu geregelt. Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 13. Juni 2007 (BStBl I S. 502) und gilt für alle offenen Fälle. Da es sich bei den Zinsstatistiken der Deutschen Bundesbank um Stichprobenerhebungen handelt, können keine regionalen Daten (Rdnr. 4 und 13), sondern lediglich die Gesamtergebnisse für Deutschland zur Verfügung gestellt werden (Rdnr. 8, 10, und 11).
Die Deutsche Bundesbank erhebt die Zinsstatistik für Zwecke der monetären Analyse und stellt deren Ergebnisse auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Inwieweit die statistischen Ergebnisse der Zinsstatistiken als Vergleichsmaßstab für die Berechnung eines geldwerten Vorteils bei Arbeitgeberdarlehen herangezogen werden, entzieht sich der Einflussnahme der Deutschen Bundesbank; Fragen hierzu können nur von den zuständigen Stellen (Bundesministerium der Finanzen, Berlin, oder von den Oberfinanzdirektionen) beantwortet werden.
Ab Januar 2003 abgeschlossene Darlehen:
Für die Feststellung des marktüblichen Zinssatzes (Maßstabszinssatz) sollen nach dem o. g. Schreiben des BMF gemäß Rdnr. 8 und 10 die im Monat des Vertragsabschlusses von der Deutschen Bundesbank ermittelten und zuletzt veröffentlichten Effektivzinssätze für vergleichbare Referenzkredite an private Haushalte aus der MFI-/EWU-Zinsstatistik herangezogen werden (mit einem Abschlag von 4 %). Die monatlichen Publikationstermine können dem Veröffentlichungskalender entnommen werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ergebnisse für den jeweils aktuellen Termin stets als vorläufig zu betrachten sind. Änderungen der dargestellten Effektivzinssätze aufgrund von nachträglichen Korrekturen, die im folgenden Monat erscheinen, werden nicht gesondert angemerkt. Dem Schreiben des BMF zufolge sind die in der MFI-Zinsstatistik für das Neugeschäft ermittelten und nach dem Verwendungszweck der Kredite (Konsumentenkredite, sonstige Kredite und Wohnungsbaukredite) unterteilten Zinssätze maßgeblich. Die Deutsche Bundesbank stellt sowohl Tabellen als auch Zeitreihen (seit Erhebungsbeginn Januar 2003, kostenlose Downloadfunktion aus dem Internet) unter den folgenden Links zur Verfügung:
Die MFI-Zinsstatistik wird jedoch erst seit Januar 2003 nach einheitlicher Methode in den Ländern des Euroraums erhoben. Sie ersetzt die frühere Bundesbank-Zinsstatistik, die mit Ablauf des Referenzmonats Juni 2003 eingestellt wurde. Aufgrund konzeptioneller Unterschiede sind die Ergebnisse beider Statistiken nur beschränkt miteinander vergleichbar. Weitergehende Informationen sind im Monatsberichtsaufsatz "Die neue EWU-Zinsstatistik - Methodik zur Erhebung des deutschen Beitrags" sowie in der "Gegenüberstellung der Instrumentenkategorien der MFI-Zinsstatistik und der Erhebungspositionen der früheren Bundesbank-Zinsstatistik" enthalten.
Vor Januar 2003 abgeschlossene Darlehen:
Zinsdaten für alle Datenpunkte vor Januar 2003 können der früheren Bundesbank-Zinsstatistik entnommen werden. Für den Zeitraum von Januar 2003 bis Juni 2003 liegen Daten aus beiden Erhebungen vor.
In der früheren Bundesbank-Zinsstatistik (bis Juni 2003) wurden Durchschnittssätze als ungewichtete arithmetische Mittelwerte aus den innerhalb der Streubreite liegenden Zinsmeldungen für das Neugeschäft von einigen typischen Kreditarten (u. a. Ratenkredite und Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke) ermittelt und veröffentlicht. Die Unter- und Obergrenzen der Streubreiten wurden berechnet, indem jeweils 5% der niedrigsten und höchsten Sätze ausgeschaltet wurden. Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ist nach dem Wortlaut des Schreibens des BMF die Untergrenze der Streubreite (ohne Abschlag von 4%) maßgebend. Die Durchschnittssätze und Streubreiten sind unter folgenden Links zu finden:
Zinssätze für Ratenkredite (März 1968 bis Juni 2003):
Zinssätze für Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke (Juni 1967 bis Juni 2003):
Der BGH hat am 13.04.2010 eine Pressenotiz bezüglich seines Urteils zu Prämiensparverträgen herausgegeben. Die Klägerin hatte den Spareckzins (Erläuterungen siehe unten) als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Der BGH verweist auf die Verwendung eines Referenzzinssatzes der Deutschen Bundesbank: „Vielmehr hat sich der Referenzzins an den in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinsen für langfristige Spareinlagen, die der zwanzigjährigen Laufzeit unter Berücksichtigung des Ansparvorgangs nahe kommen, zu orientieren, wobei sich jede Veränderung auch auf den Vertragszins auswirken muss und eine Änderung entsprechend dem Veröffentlichungszyklus der Bundesbankberichte monatlich vorzunehmen ist.“ Weiter unten heißt es jedoch: „Die Sache ist an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden, um weitere Feststellungen zum sachgerechten Referenzzins zu treffen“.
Die Deutsche Bundesbank erhebt von inländischen Banken im Rahmen der MFI-Zinsstatistik seit Januar 2003 für das Neugeschäft die Zinssätze für Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von über 2 Jahren (SUD104) bzw. mit vereinbarter Kündigungsfrist bis 3 Monate (SUD105) und von über 3 Monaten (SUD106) von privaten Haushalten.
Der Zinssatz für jede einzelne erfragte Einlagenkategorie wird als volumengewichtete Durchschnittsverzinsung errechnet, wobei neben „marktüblichen“ Konditionen auch Vorzugszinssätze, die die Institute beispielsweise ihren Mitarbeitern oder Großkunden gewähren, einbezogen werden.
Die Zinssätze für die Neugeschäftskategorien "Einlagen mit vereinbarter Laufzeit" werden als volumengewichtete Durchschnittssätze über alle im Berichtsmonat abgeschlossenen Neuvereinbarungen errechnet. Die Kategorien "Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist" enthalten neben Spareinlagen (nach § 21 Abs. 4 RechKredV) auch weitere zugehörige Produkte, u.a. Kündigungsgelder, für die Treue- und/oder Wachstumsprämien gewährt werden. Der Zinssatz wird als volumengewichtete Durchschnittsverzinsung des gesamten Einlagenbestandes zum Monatsende berechnet, d.h. nicht für das Neugeschäft allein.
Die ab Januar 2003 nach einheitlicher Methode in den Ländern des Euroraums erhobene MFI-Zinsstatistik ersetzt die frühere Bundesbank-Zinsstatistik, die mit Ablauf des Referenzmonats Juni 2003 eingestellt wurde. Auf Grund konzeptioneller Unterschiede sind die Ergebnisse beider Statistiken nur beschränkt miteinander vergleichbar.
Die frühere Bundesbank-Zinsstatistik erfragte die am häufigsten in einem zweiwöchigen Berichtszeitraum (d.h. in den beiden mittleren Wochen eines Monats) im Neugeschäft mit inländischen Nichtbanken vereinbarten Zinssätze sowie Prolongationen und Änderungen früherer Zinsvereinbarungen. Die Zinssätze für Spareinlagen wurden als ungewichtetes arithmetisches Mittel aus den innerhalb der Streubreite liegenden Zinsmeldungen errechnet. Die Streubreite wurde ermittelt, indem jeweils 5 % der höchsten und niedrigsten Sätze ausgeschaltet wurden.
Der Begriff „Spareckzins“ bezog sich ursprünglich auf den einschlägigen Zinssatz für „Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist“, der in der – 1967 aufgehobenen – Habenzinsverordnung geregelt worden war. Im allgemeinen Sprachgebrauch wurde dann dieser Begriff für den im Rahmen der früheren Bundesbank-Zinsstatistik ermittelten durchschnittlichen Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzlicher, ab Juli 1993 mit dreimonatiger Kündigungsfrist verwendet.
Ab November 1996 wurden die für den "Spareckzins" verwendeten Spareinlagen als Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist mit Mindest-/Grundverzinsung (SU0022) bezeichnet.
Seit 2003 sind in der MFI-Zinsstatistik die Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist mit Mindest-/Grundverzinsung (SU0022) in den Einlagen von privaten Haushalten mit vereinbarter Kündigungsfrist bis 3 Monate“ (SUD105) enthalten.
Weitergehende Informationen zur früheren Bundesbank-Zinsstatistik und zur aktuellen MFI-Zinsstatistik sind im Monatsberichtsaufsatz „Die neue EWU-Zinsstatistik – Methodik zur Erhebung des deutschen Beitrags“ sowie in der „Gegenüberstellung der Instrumentenkategorien der MFI-Zinsstatistik und der Erhebungspositionen der früheren Bundesbank-Zinsstatistik“ enthalten.