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Weitere Wirtschaftsdaten

Öffentliche Finanzen, Maastricht-Schuldenstand

Im Rahmen des europäischen Haushaltsüberwachungsverfahrens sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zweimal im Jahr (Ende März und Ende September) verpflichtet, Daten zu Defizit und Schuldenstand des Staates an die Europäische Kommission zu übermitteln (Maastricht-Notifikation). Diese Daten werden von Eurostat geprüft und veröffentlicht. Bestehen Zweifel an der Qualität der notifizierten Daten, können öffentlich Vorbehalte angebracht werden. Eurostat hat zudem das Recht, gemeldete Daten abzuändern, wenn es Belege für eine regelwidrige Verbuchung gibt. Näheres hierzu regelt die Verordnung (EG) Nr. 3605/93 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2103/2005.

Die statistische Abgrenzung der zu meldenden Daten basieren auf den Definitionen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 1995), die durch das Eurostat-Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates sowie durch weitere Eurostat-Entscheidungen zu speziellen Verbuchungsfragen konkretisiert werden. Entsprechende Veröffentlichungen finden sich auf den Internetseiten von Eurostat.

Die für den Staatssektor zu meldenden Vergangenheitsdaten werden in Deutschland vom Statistischen Bundesamt und der Bundesbank ermittelt. Das Bundesfinanzministerium ergänzt Schätzungen für das laufende Jahr und ist für die Übermittlung der Daten an die EU-Kommission verantwortlich.

Das Statistische Bundesamt berechnet das Maastricht-Defizit, das im Wesentlichen dem Finanzierungsdefizit nach ESVG 1995 entspricht. Ergänzt wird dies durch eine Darstellung der Zusammenhänge zwischen dem Defizit in nationaler finanzstatistischer Abgrenzung und dem Maastricht-Defizit. Angaben hierzu werden auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes im Bereich Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR) veröffentlicht. Der Maastricht-Schuldenstand wird von der Bundesbank berechnet. In Überleitungsrechnungen werden zudem die Zusammenhänge zwischen dem Maastricht-Defizit und der Veränderung des Maastricht-Schuldenstandes dargestellt.

Maastricht-Schuldenstand und Überleitungsrechnungen

In Tabelle 1 der Maastricht-Notifikation sind die Angaben zur Berechnung von Defizit- und Schuldenquote des Staates in der für das Europäische Haushaltsüberwachungsverfahren relevanten Abgrenzung enthalten. Darüber hinaus gibt die Tabelle einen Überblick über die Defizite der einzelnen staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen), eine Aufteilung der Schuldenstruktur nach einzelnen Instrumenten, Angaben zu Investitions- und Zinsausgaben sowie zum nominalen Bruttoinlandsprodukt.

Beim Ausweis des Maastricht-Schuldenstandes sind die einzelnen Komponenten zum Nennwert auszuweisen und umfassen die Positionen Bargeld und Einlagen (Münzumlauf), Geldmarkt- und Kapitalmarktpapiere sowie kurz- und langfristige Kredite. Nicht enthalten sind beispielsweise Finanzderivate, Handelskredite und sonstige Verbindlichkeiten, die sich aus einer vom Zahlungszeitpunkt abweichenden zeitlichen Zuordnung von Transaktionen in den VGR ergeben können. Die Verschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts (Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen) wird in Tabelle 1 konsolidiert – d. h. bereinigt um die Verschuldung zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen – ausgewiesen.

Der Maastricht-Schuldenstand unterscheidet sich insofern von der Nettofinanzposition des Staates, als die Verbindlichkeiten nicht mit den finanziellen Forderungen beziehungsweise den Finanzaktiva des Staates saldiert werden (Ausnahme ist die Konsolidierung innerhalb des Staatssektors). Dies ist der Hauptgrund für mögliche Unterschiede zwischen dem Maastricht-Defizit und der Veränderung des Maastricht-Schuldenstandes. Die Notifikationstabellen 3A bis 3E enthalten Überleitungsrechnungen, in denen sowohl für den konsolidierten Gesamtstaat (3A), als auch für die einzelnen Ebenen getrennt (3B bis 3E) die Zusammenhänge zwischen Defizit und Schuldenstandsänderung dargestellt werden. Neben Transaktionen in Finanzaktiva des Staates können Abweichungen auch durch Veränderungen der sonstigen Verbindlichkeiten, die nicht in den Komponenten des Maastricht-Schuldenstandes enthalten sind, erklärt werden. Weitere Anpassungen sind erforderlich, da der Maastricht-Schuldenstand zu Nennwerten und ohne die kapitalisierten (im Defizit enthaltenen) Zinsen ausgewiesen wird. Zudem können u. a. Veränderungen in der Sektorzugehörigkeit von Einheiten zu Schuldenstandsänderungen führen, die sich nicht im Defizit widerspiegeln. Während in Tabelle 1 der gesamtstaatliche Schuldenstand konsolidiert erfasst wird, sind in den Schuldenständen der Notifikationstabellen 3B bis 3E auch die Verbindlichkeiten gegenüber anderen staatlichen Ebenen enthalten. Subtrahiert man die ebenfalls ausgewiesenen Bestände an Forderungen gegenüber anderen staatlichen Subsektoren, ergibt sich der Beitrag einer einzelnen Ebene zum konsolidierten Maastricht-Schuldenstand.

Nach Validierung der Daten durch Eurostat werden die gesamten Notifikationstabellen durch Eurostat veröffentlicht. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2103/2005 des Rates sind die der Notifikation zugrunde liegenden Quellen- und Methodenbeschreibungen ebenfalls zu veröffentlichen. Auf den Internetseiten von Eurostat finden sich die Quellen- und Methodenbeschreibungen aller Mitgliedstaaten.

 

 

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