
Für Fragen zur Zahlungsverkehrsstatistik stehen wir Ihnen unter der Mailadresse ZVstatistik@bundesbank.de gerne zur Verfügung.
Allgemeine Grundlagen
Statistiken über den Zahlungsverkehr in Deutschland dienen vor allem als wichtige Datenquelle zur Einrichtung, Steuerung und Überwachung von Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabrechnungssystemen des Kreditgewerbes. Daneben werden die statistischen Ergebnisse über Struktur und Umfang des Zahlungsverkehrs zusammen mit monetärstatistischen Indikatoren für Auswertungen auf nationaler und internationaler Ebene verwendet. Ersichtlich ist dies aus den "Statistiken über den Zahlungsverkehr in Deutschland" (Deutsche Bundesbank) sowie aus den länderspezifischen Tabellen im „Blauen Buch“ ("Payment and Securities Settlement Systems in the European Union and in the Acceeding Countries") der Europäischen Zentralbank und im „Roten Buch“ ("Statistics on Payment Systems in Selected Countries, prepared by the Committee on Payment and Settlement Systems of the Group of Ten Countries") bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich.
Um einen umfassenden Überblick des deutschen Marktes zu erhalten, ist eine Erfassung sämtlicher Institute nötig, die für Ihre Kunden Zahlungen abwickeln. Dabei hat immer das Institut, das vom Kunden zuerst mit einer Zahlung beauftragt wird (z. B. als überweisendes Institut oder als erste Inkassostelle), die Meldung abzugeben. Es ist dabei unerheblich, ob das meldepflichtige Institut selbst oder ein Dritter den Zahlungsverkehr abwickelt. Somit haben auch solche Institute Meldungen zur Zahlungsverkehrsstatistik abzugeben, die ihre Zahlungsverkehrstransaktionen von anderen Instituten durchführen lassen.
Inhalt
Die Grundlagen dieser Erhebung wurden mit dem Rundschreiben Nr. 21/2005 erläutert. Da für die Zahlungsverkehrsstatistik nur eine elektronische Einreichung möglich ist, sind die im Rundschreiben angegebenen Berichtsschemata nur zur Veranschaulichung gedacht.
Meldepflichtige
Inländische Banken (monetäre Finanzinstitute (MFI) mit Ausnahme der Geldmarktfonds)
Einreichungsformate
Einreichungsweg
Einreichungsfrist und Meldetermine
Die Meldungen sind der Bundesbank spätestens bis zum 30. April nach Ablauf eines jeden Jahres zu übermitteln:
| Berichtszeitpunkt | Spätester Abgabetermin |
|---|---|
| Jahresmeldung 2009 | 30.04.2010 |
| Jahresmeldung 2010 | 30.04.2011 |
| Jahresmeldung 2011 | 30.04.2012 |
| Jahresmeldung 2012 | 30.04.2013 |
Ausweisvorschriften / Informationen zum Erhebungskonzept
Rundschreiben