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Bankenstatistik

Zahlungsverkehrsstatistik ab Januar 2007

Für Fragen zur Zahlungsverkehrsstatistik stehen wir Ihnen unter der Mailadresse

Allgemeine Grundlagen

Statistiken über den Zahlungsverkehr in Deutschland dienen vor allem als wichtige Datenquelle zur Einrichtung, Steuerung und Überwachung von Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabrechnungssystemen des Kreditgewerbes. Daneben werden die statistischen Ergebnisse über Struktur und Umfang des Zahlungsverkehrs zusammen mit monetärstatistischen Indikatoren für Auswertungen auf nationaler und internationaler Ebene verwendet. Ersichtlich ist dies aus den "Statistiken über den Zahlungsverkehr in Deutschland" (Deutsche Bundesbank) sowie aus den länderspezifischen Tabellen im „Blauen Buch“ ("Payment and Securities Settlement Systems in the European Union and in the Acceeding Countries") der Europäischen Zentralbank und im „Roten Buch“ ("Statistics on Payment Systems in Selected Countries, prepared by the Committee on Payment and Settlement Systems of the Group of Ten Countries") bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich.

Um einen umfassenden Überblick des deutschen Marktes zu erhalten, ist eine Erfassung sämtlicher Institute nötig, die für Ihre Kunden Zahlungen abwickeln. Dabei hat immer das Institut, das vom Kunden zuerst mit einer Zahlung beauftragt wird (z. B. als überweisendes Institut oder als erste Inkassostelle), die Meldung abzugeben. Es ist dabei unerheblich, ob das meldepflichtige Institut selbst oder ein Dritter den Zahlungsverkehr abwickelt. Somit haben auch solche Institute Meldungen zur Zahlungsverkehrsstatistik abzugeben, die ihre Zahlungsverkehrstransaktionen von anderen Instituten durchführen lassen.

Inhalt

Die Grundlagen dieser Erhebung wurden mit dem Rundschreiben Nr. 21/2005 erläutert. Da für die Zahlungsverkehrsstatistik nur eine elektronische Einreichung möglich ist, sind die im Rundschreiben angegebenen Berichtsschemata nur zur Veranschaulichung gedacht.

Meldepflichtige

Inländische Banken (monetäre Finanzinstitute (MFI) mit Ausnahme der Geldmarktfonds)

Einreichungsformate

Einreichungsweg

Einreichungsfrist und Meldetermine

Die Meldungen sind der Bundesbank spätestens bis zum 30. April nach Ablauf eines jeden Jahres zu übermitteln:

Abgabetermine der Zahlungsverkehrsstatistik
Berichtszeitpunkt Spätester Abgabetermin
Jahresmeldung 2009 30.04.2010
Jahresmeldung 2010 30.04.2011
Jahresmeldung 2011 30.04.2012
Jahresmeldung 2012 30.04.2013

Ausweisvorschriften / Informationen zum Erhebungskonzept

Rundschreiben

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