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Bankenstatistik

Depotstatistik (neu) bis Dezember 2012

Für Fragen zur Depotstatistik stehen wir Ihnen unter der Mailadresse depotstatistik@bundesbank.de gerne zur Verfügung.

Inhalt der Meldung

Gegenstand dieser Statistik sind Wertpapierdepots, die von den meldepflichtigen Instituten für in- und ausländische Deponenten unterhalten werden (Depot-B-Geschäft). Darüber hinaus haben die inländischen Banken ihre eigenen Wertpapierbestände zu melden (Depot-A-Geschäft), unabhängig davon, wo die Wertpapiere verwahrt werden. Die Erhebung wird zum Stand am Quartalsende auf der Basis eines Wertpapier-für-Wertpapier-Berichtssystems durchgeführt. Die Meldungen umfassen börsenfähige Anleihen und Schuldverschreibungen, börsenfähige Geldmarktpapiere, Aktien, Genuss-Scheine sowie Investmentzertifikate - gegliedert nach den Wirtschaftssektoren und Herkunftsländern der Kunden. Zudem wird die Anzahl der Kundendepots nach den jeweiligen Wirtschaftssektoren erfasst.

Meldepflichtige

Inländische Banken (monetäre Finanzinstitute; mit Ausnahme der Geldmarktfonds), inländische Kapitalanlagegesellschaften, "sonstige" inländische Kreditinstitute, die das Depotgeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 KWG betreiben.

Einreichungssformate

Einreichungsweg

Einreichungsfrist und Meldetermine

Die Meldungen sind der Bundesbank spätestens bis zum Geschäftsschluss des 15. Geschäftstages nach Ablauf eines jeden Quartals zu übermitteln:

Abgabetermine der Depotstatistik
Berichtszeitpunkt Abgabetermin
Quartalsultimo Dezember 2011 23. Januar 2012
Quartalsultimo März 2012 24. April 2012
Quartalsultimo Juni 2012 20. Juli 2012
Quartalsultimo September 2012 22. Oktober 2012
Quartalsultimo Dezember 2012 22. Januar 2013

Dokumente


Ausweisvorschriften / Informationen zum Erhebungskonzept

Rundschreiben

Rechtstexte

Statistik über Wertpapierinvestments ab Januar 2013

Mit Rundschreiben Nr. 8/2012 vom 09.02.2012 kündigte die Bundesbank die Überarbeitung der Depotstatistik (neu) an.

Die Erhebung wird ab dem Berichtstermin Januar 2013 auf eine monatliche Erhebungsfrequenz umgestellt. Die Meldungen sind ab diesem Termin bis zum Geschäftsschluss des 6. Geschäftstages nach Ablauf eines jeden Monats zu übermitteln.

Zeitplan

September 2012 bis Dezember 2012
Testphase für Meldeanforderungen ab Berichtstermin Januar 2013.

Januar 2013
Erster Meldetermin für die monatliche Erhebungsfrequenz, die geänderte Einreichungsfrist sowie die Umsetzung der Neuerungen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 im Bereich der Deponenten-Sektoren.

September 2013 bis Dezember 2013
Testphase für Meldeanforderungen ab Berichtstermin Januar 2014.

Januar 2014
Erster Meldetermin für die Erhebung von Buchwerten sowie die Kennzeichnung der Wertpapiere, die dem Handelsbestand zuzurechnen sind (nur für die Eigenbestände der Banken).

Ausweisvorschriften / Informationen zum neuen Erhebungskonzept

Rechtstexte / Rundschreiben

 

 

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