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Zur Navigation  Zum Inhalt  Zum Highlight-Bereich  6. Februar 2012, 10:17 Uhr
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KEV (Kreditforderungen – Einreichung und Verwaltung)

Das Verfahren KEV für die Einreichung und Verwaltung von Kreditforderungen wurde von der Deutschen Bundesbank unter Mitwirkung der Banken und Bankenverbände entwickelt und ist seit dem 2. Januar 2007 in Produktion.

Mit KEV bietet die Deutsche Bundesbank ihren Geschäftspartnern eine moderne und kundenfreundliche Möglichkeit Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten zu nutzen. Weitere Informationen über das Verfahren KEV erhalten Sie unter dem Menüpunkt Kundeninformationen.

Unter dem Menüpunkt Neukundeninformation erhalten Interessierte einen Überblick über die erforderlichen Schritte für eine Teilnahme an KEV.

Informationen zur grenzüberschreitenden Nutzung von Kreditforderungen werden getrennt für Geschäftspartner der Deutschen Bundesbank und für Geschäftspartner einer anderen teilnehmenden Zentralbank dargestellt.

Sofern Sie detaillierte Informationen zu KEV wünschen, wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuung KEV.

 

 

 

 

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