
In diesem Segment stellt die Deutsche Bundesbank ein speziell auf Schülerinnen und Schüler zugeschnittenes Glossar mit wichtigen Begriffen insbesondere zu "Geld und Währung" zur Verfügung.
Der Ecofin-Rat (Economic and Finance Minister Council) setzt sich aus den Wirtschafts- und Finanzministern der Europäischen Union zusammen. Er ist das zentrale Gremium auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Finanzpolitik der EU-Mitgliedstaaten und bestimmt die Grundzüge der Wirtschaftspolitik. Die Wirtschafts- und Finanzminister der Euroländer bilden dabei die Eurogruppe.
Die ECU war bis Ende 1998 die offizielle Rechnungseinheit der Europäischen Union. Sie diente u. a. als Bezugsgröße für die Wechselkurse und Interventionspunkte sowie als Rechengröße für Interventionen und Kredite im Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems. Die ECU war als Währungskorb definiert, dessen Wert sich aus den nationalen Währungen der damaligen EG-Staaten ergab. Mit Beginn der Währungsunion ging die ECU mit einem Umrechnungskurs von 1:1 in die „echte“ gemeinsame europäische Währung, den Euro, über.
Die Europäische Stabilisierungsfazilität wurde 2010 von den EU-Staaten eingerichtet, um die finanzielle Stabilität in Europa zu sichern, indem Staaten des Eurosystems Unterstützung gewährt werden kann. Die Fazilität kann am Kapitalmarkt Mittel in Höhe von maximal 440 Mrd EUR aufnehmen. Die Wertpapiere sind durch Garantien der Staaten des Eurosystems entsprechend ihrer Eigenkapitalanteile an der EZB gedeckt.
Die Einrichtung des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus im Jahr 2010 ermächtigt die EU-Kommission, im Namen der EU Mittel von bis zu 60 Mrd EUR aufnehmen, um sie an Mitgliedstaaten der EU, die außergewöhnlichen Ereignissen ausgesetzt sind, auszuleihen.
Auf Chipkarten oder Festplatten elektronisch gespeicherte Guthaben. Der Kunde erwirbt die Guthaben gegen Bargeld oder Bankguthaben. Er zahlt durch Übertragung der Guthaben auf einen anderen Speicher.
Der EG-Vertrag war die wichtigste rechtliche Grundlage nach Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Der EG-Vertrag ging aus dem EWG-Vertrag hervor, mit dem 1957 zunächst die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet worden war. Mit der Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht 1992 ging er in den EU-Vertrag über.
Für notenbankfähige Sicherheiten im Eurosystem gilt seit 01. Januar 2007 ein einheitlicher Rahmen („einheitliches Sicherheitenverzeichnis“). Er umfasst marktfähige sowie nicht marktfähige Sicherheiten, die sich in Bezug auf ihre Qualität und Eignung hinsichtlich einzelner Kreditgeschäfte in der Regel nicht unterscheiden. Sowohl marktfähige als auch nicht marktfähige Sicherheiten müssen einheitliche Bonitätsanforderungen erfüllen. Das Eurosystem behält sich dabei vor, einzelne Sicherheiten jederzeit zur Besicherung von Kreditgeschäften auszuschließen. Die Sicherheiten sind grenzüberschreitend im Eurosystem nutzbar.
Die Einlagefazilität ist ein geldpolitisches Instrument des Eurosystems, das den Banken ständig die Möglichkeit bietet, Geld bis zum nächsten Geschäftstag zu einem vorgegebenen Zinssatz bei den nationalen Zentralbanken anzulegen. Der Zinssatz für die Einlagefazilität bildet die Untergrenze für den Tagesgeldsatz am Geldmarkt und ist somit einer der Leitzinsen des Eurosystems.
Unter Einlagen versteht man Fremdmittel, die die Einleger bzw. Sparer den Banken überlassen. Weil Sichteinlagen täglich fällig sind, kann der Einleger ständig über sie verfügen, beispielsweise per Barabhebung oder Überweisung. Termin- und Spareinlagen werden Banken für eine bestimmte Zeit gegen eine Zinszahlung überlassen. Spareinlagen sind in der Regel unbefristet, der Einleger kann sie nach Ablauf einer bestimmten Kündigungsfrist von der Bank zurückfordern. Die Zinsen für Spareinlagen sind für gewöhnlich variabel, sie verändern sich mit der allgemeinen Zinsentwicklung. Hingegen ist der Zins bei Termineinlagen typischerweise für die gesamte Laufzeit vorab festgelegt.
Einrichtung zum Schutz der Bankkunden vor Verlust ihrer Einlagen im Fall des Konkurses eines Geld- und Kreditinstituts. Seit August 1998 wird durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) eine obligatorische Mindestsicherung von 90 Prozent der nicht erfüllten Ansprüche gewährt, die je Gläubiger auf 20.000 Euro beschränkt ist. In Deutschland wird eine freiwillige Einlagensicherung von den drei großen Bankengruppen - Sparkassensektor, Kreditgenossenschaften und Kreditbanken - organisiert. Die Sicherungssysteme streben im Sparkassen- und Genossenschaftssektor die Abwendung von Zahlungsschwierigkeiten der Banken, für die Kreditbanken in erster Linie den Schutz der Einleger an. Hier wird die Rückerstattung pro Einleger freiwillig bis 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank garantiert. Die Banken zahlen zur Finanzierung Beiträge in die jeweilige Sicherungseinrichtung. Die Mitgliedschaft in der Einlagensicherung ist Voraussetzung für die Zulassung einer Bank.
Unter Emission versteht man die Ausgabe neuer Wertpapiere wie Aktien oder Schuldverschreibungen durch Emittenten wie Unternehmen, Banken oder den Staat. Eine Wertpapieremission dient in der Regel der Beschaffung größerer Finanzmittel und erfolgt meist durch öffentliche Ausschreibung und Versteigerung der auszugebenden Wertpapiere.
Der elektronische Massenzahlungsverkehr (EMZ) ist ein kostengünstiges und leistungsfähiges Verfahren zur Abwicklung nicht eiliger nationaler und grenzüberschreitender Zahlungen durch die Deutsche Bundesbank. Etwa 700 Kreditinstitute und sonstige Kontoinhaber der Bundesbank (z. B. öffentliche Verwaltungen) nutzen den EMZ. Sie reichten 2009 pro Tag etwa 9 Millionen Aufträge im Gegenwert von rund 8 Milliarden Euro ein.
Auf der Basis effektiver Umsätze berechneter Durchschnittszinssatz für Tagesgeld im Euro-Interbankengeschäft. Er wird als gewichteter Durchschnitt der Sätze für unbesicherte Euro-Übernachtkontrakte, die von einer Gruppe bestimmter Institute im Euro-Währungsgebiet gemeldet werden, berechnet.
Bei diesem Transmissionskanal monetärer Impulse wird insbesondere die Rolle der Inflationserwartungen hervorgehoben. Diese beeinflussen die Wirtschaft in vielfältiger Weise. Sie besitzen sowohl für die Höhe der langfristigen Zinsen als auch für die Entwicklung der Wechselkurse und der Löhne eine entscheidende Bedeutung. Für eine Notenbank ist es deshalb wichtig, dass die Öffentlichkeit Vertrauen in die Stabilitätsorientierung der Geldpolitik besitzt. Eine transparente und verlässliche Geldpolitik ist hierfür notwendige Bedingung. => Transmissionsmechanismus
Eines der Beschlussorgane der EZB, das sich aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Zentralbankpräsidenten sämtlicher EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Der Erweiterte Rat besteht, solange es EU-Mitgliedstaaten gibt, in denen der Euro nicht als Währung eingeführt ist.
Das Europäische System für die Finanzaufsicht, das Anfang 2011 seine Tätigkeit aufgenommen hat, besteht aus dem ESRB und aus den drei Aufsichtsbehörden, die die traditionelle Aufsicht auf Mikroebene ausüben (European Supervisory Authorities, ESAs). Die drei bestehenden Ausschüsse der Aufsichtsbehörden werden durch drei neue Behörden ersetzt: die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA); die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, EIOPA); die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA).
Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken hat die Aufgabe, in der Europäischen Union die Aufsicht über das Finanzsystem auf Makroebene (makroprudenzielle Überwachung) auszuüben und systemische Risiken frühzeitig zu erkennen. Der ESRB ist ein unabhängiges Gremium der EU und setzt sich aus Vertretern der EZB, von nationalen Notenbanken, Aufsichtsbehörden und der EU-Kommission zusammen.
=> Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen
Das „Verfassungsrecht“ des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank; die Satzung ist dem EG-Protokoll als Anlage beigefügt.
Durchschnittszinssatz, zu dem ein erstklassiges Kreditinstitut bereit ist, einem anderen Kreditinstitut mit höchster Bonität Euro-Gelder zur Verfügung zu stellen. Der EURIBOR wird täglich für Interbankeinlagen mit Laufzeiten von bis zu zwölf Monaten berechnet.
Der Euro ist die gemeinsame Währung der an der Europäischen Währungsunion teilnehmenden Staaten. Ein Euro unterteilt sich in 100 Cent. In Deutschland ersetzte der Euro am 1. Januar 1999 die D Mark als nationale Währung zum Wechselkurs von 1 Euro = 1,95583 D-Mark. Zunächst wurde der Euro nur als Buchgeld, ab 1. Januar 2002 auch als Bargeld eingeführt. Die Wechselkurse des Euro schwanken frei nach Angebot und Nachfrage auf den Devisenmärkten. Hinter dem US-Dollar ist der Euro die zweitwichtigste Reservewährung der Welt.
Als Eurogruppe wird das informelle Gremium bezeichnet, in dem die Staaten des Euroraums ihre Wirtschaft- und Finanzpolitik koordinieren. Er besteht aus den Finanz- und Wirtschaftsminister der Euro-Länder und tagt in der Regel am Vortag des Ecofin-Rats.
Eurostat ist das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften mit Sitz in Luxemburg. Es hat den Auftrag, Statistiken für die Europäische Union zu erstellen, die Vergleiche zwischen den Ländern und Regionen ermöglichen.
Die Europäische Union ist gegenwärtig ein aus 27 europäischen Ländern bestehender Staatenverbund. Ziel der Europäischen Union ist die Vertiefung des Binnenmarktes, eine einheitliche Geld- und Währungspolitik und eine zunehmend stärkere Koordinierung der Politiken in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Außenbeziehungen und Verteidigung sowie Justiz und innere Sicherheit. Die wichtigsten Organe der Europäischen Union sind das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union sowie die Europäische Kommission.
Der Europäische Wechselkursverbund wurde am 10. April 1972 gegründet und damit die "Europäische Währungsschlange" eingeführt. Damals einigten sich der Rat und die Regierungen der EG-Mitgliedstaaten, die Wechselkurse der Währungen der EG-Mitglieder nur noch um höchstens 2,5 Prozent voneinander abweichen zu lassen. Der Europäische Wechselkursverbund hatte bis zur Einführung des Europäischen Währungssystem I Bestand.
Die Europäische Währungsunion ist ein mit Beginn der dritten Stufe der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) am 1. Januar 1999 verwirklichter Zusammenschluss der meisten EU-Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Währungspolitik. Die teilnehmenden Staaten haben den Euro als gemeinsame Währung und betreiben eine einheitliche Geldpolitik.
Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion ist ein vertraglich vereinbarter Zusammenschluss der EU-Staaten auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Währungspolitik. Die Wirtschaftsunion umfasst einen einheitlichen Markt mit freiem Güter-, Kapital- und Personenverkehr, eine gemeinsame Wettbewerbspolitik und Verfahren für die Koordination der Wirtschaftspolitiken. Sie vollzog sich in drei Stufen:
1. Stufe (ab 1. Juli 1990): Die nationalen Geld- Fiskalpolitiken wurden aufeinander ausgerichtet. Dazu wurden sämtliche Beschränkungen des Kapitalverkehrs innerhalb der EU abgebaut sowie die Zusammenarbeit der Zentralbanken und die wirtschaftliche Konvergenz verstärkt.
2. Stufe (ab 1. Januar 1994): Das EWI wurde errichtet, das die regulatorischen, organisatorischen und logistischen Vorbereitungen der Währungsunion vorbereiten sollte. Außerdem wurden Zentralbankkredite an öffentliche Stellen verboten, die wirtschaftliche Konvergenz gestärkt und die Koordination der Geldpolitik ausgeweitet, die noch in der Verantwortung der nationalen Zentralbanken lag.
3. Stufe 3 (ab 1. Januar 1999): Die Europäische Währungsunion trat in Kraft. Die elf teilnehmenden Länder führten den Euro zunächst als Buchgeld ein, wofür unwiderrufliche Umrechnungskurse für die „alten“ Währungen festgelegt wurde. Die Durchführung der gemeinschaftlichen Geldpolitik ging auf das ESZB bzw. das Eurosystem über. Die Europäische Währungsunion wurde mit der Ausgabe des Euro-Bargeldes am 1. Januar 2002 vollendet.
Die EZB mit Sitz in Frankfurt am Main ist die Währungsbehörde für die Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion. Ihre mehr als 1.500 Mitarbeiter stammen aus allen Ländern der Europäischen Union. Die EZB bildet mit den nationalen Zentralbanken der Euro-Teilnehmerstaaten das Eurosystem und mit den Zentralbanken aller EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Das Direktorium der EZB besteht aus dem EZB-Präsidenten, dem EZB-Vizepräsidenten sowie vier weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des Direktoriums haben eine Amtszeit von höchstens acht Jahren, sie können nicht wiedergewählt werden. Das EZB-Direktorium leitet die EZB und die laufenden Geschäfte des Eurosystems. Der EZB-Präsident ist der oberste Repräsentant und Sprecher des Eurosystems. Er vertritt das Eurosystem in zahlreichen internationalen Gremien.
Zwischen den Staaten der Europäischen Union in der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) vom Februar 1986 vertraglich festgeschriebenes und seit Anfang 1992 im Wesentlichen verwirklichtes Integrationskonzept, das den ungehinderten Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen innerhalb des EU-Wirtschaftsraumes gewährleistet. Der Gemeinsame Markt stellte eine wichtige Vorstufe zur Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion dar.
Das ESZB besteht aus der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten, d. h., es umfasst außer den nationalen Zentralbanken des Eurosystems auch die nationalen Zentralbanken jener EU-Mitgliedstaaten, die den Euro (noch) nicht eingeführt haben.
System einheitlicher statistischer Definitionen und Klassifikationen, das auf eine harmonisierte quantitative Darstellung der Volkswirtschaften der EU-Mitgliedstaaten abzielt. Das ESVG 95 ist die EU-Version des internationalen System of National Accounts 1993 (SNA 1993). Derzeit wird das bestehende ESVG auf Basis des neuen SNA 2010 überarbeitet.
Das 1994 errichtete EWI war eine europäische Institution, das die Aufgabe hatte, die nationalen Geldpolitiken in der Europäischen Union während der zweiten Stufe der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu koordinieren. Diese Koordinationsaufgabe erfolgte mit dem Ziel, die notwendige Konvergenz für den Übergang zur Endstufe der WWU zu erreichen. Daneben sollte das EWI die rechtlichen, institutionellen und organisatorischen Grundlagen für eine einheitliche europäische Geldpolitik in der WWU-Endstufe herstellen. Mitglieder des EWI waren die Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten. Am 1. Juni 1998 wurde das EWI durch die Europäische Zentralbank abgelöst.
Das Europäische Währungssystem bildete von 1979 bis 1998 den Rahmen für die währungspolitische Zusammenarbeit der Länder der Europäischen Union. Ziel war es, eine „Zone der Stabilität“ zwischen den Währungen der teilnehmenden Länder bei grundsätzlich festen, aber anpassungsfähigen Wechselkursen zu schaffen. Innerhalb dieses Wechselkursmechanismus (WKM I) sollten die Wechselkurse der nationalen Währungen in einer festgelegten Bandbreite gehalten werden. Aufgrund ihrer hohen Geldwertstabilität und ihres Vertrauens, das die D-Mark auf den Finanzmärkten genoss, bildete sie sich als Ankerwährung des EWS heraus. Das EWS wurde mit Errichtung der Währungsunion am 1. Januar 1999 beendet.
Den Euroraum bilden die Länder, die der Europäischen Währungsunion angehören. Ab dem 1. Januar 2011 sind dies 17 Länder mit zusammen rund 330 Millionen Einwohnern: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern.
Das Eurosystem besteht aus der Europäischen Zentralbank und den derzeit 17 nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben. Es nimmt die Hoheitsrechte im Bereich der Geld- und Währungspolitik für die Euroländer wahr. Sein oberstes Entscheidungsgremium ist der EZB-Rat. Vorrangiges Ziel des Eurosystem ist die Gewährleistung der Preisstabilität. In seinen geldpolitischen Entscheidungen ist das Eurosystem grundsätzlich unabhängig von Weisungen politischer Stellen (Unabhängigkeit der Zentralbank). Neben der Hauptaufgabe der Geldpolitik hat das Eurosystem die Aufgabe, gemeinschaftliche Devisengeschäfte zu tätigen, das reibungslose Funktionieren von Zahlungssystemen zu fördern, Währungsreserven zu verwalten, Euro-Bargeld auszugeben, Statistiken zu erstellen sowie zur Bankenaufsicht und Stabilität des Finanzsystems beizutragen.
=> Euroraum
Eines der Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank, das sich aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie vier weiteren Mitgliedern zusammensetzt, die von den Staats- und Regierungschefs der Länder des Euroraums ernannt werden.
Der EZB-Rat ist das oberste Führungs- und Entscheidungsgremium des Eurosystems und der EZB. Der EZB-Rat setzt sich aus den sechs Mitgliedern des EZB-Direktoriums und den derzeit 16 Zentralbankpräsidenten des Eurosystems zusammen. Er tagt normalerweise alle 14 Tage, jeweils am Donnerstag. Der EZB-Rat trifft die politischen Entscheidungen für das Eurosystem, insbesondere auch über die Geldpolitik. Seine Mitglieder sind in ihren Entscheidungen von jeglichen Weisungen seitens der Regierungen der Euroländer, der EU-Kommission oder anderer Institutionen bzw. Personen unabhängig. Dem EZB-Rat ist durch den EG-Vertrag gesetzlich vorgeschrieben, das Ziel Preisstabilität vorrangig zu verfolgen.
Ausländischer Erwerb von Waren, Dienstleistungen und Vermögenstiteln aus dem Inland. Häufig wird der Begriff Export mit Warenausfuhr gleichgesetzt. Warenexporte werden in der Handelsbilanz und Dienstleistungsexporte in der Dienstleistungsbilanz erfasst. Beides führt aus der Sicht des Inlandes zu Zahlungseingängen. Von Kapitalexporten spricht man, wenn Ausländer entweder im Inland Kredit aufnehmen oder wenn sie Kapital durch Abbau von Forderungspositionen gegenüber inländischen Wirtschaftseinheiten abziehen. Beides führt zu Zahlungsausgängen. => Import