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Beschädigtes Geld

Voraussetzung für die Ersatzleistung von Banknoten

Der Text dieser Seite als Video in Deutscher Gebaerdensprache (DGS)Die Bundesbank leistet für beschädigte Euro- und DM-Banknoten Ersatz, wenn entweder mehr als die Hälfte des Geldscheins vorgelegt wird oder nachgewiesen wird, dass die fehlenden Teile von Geldscheinen, von denen die Hälfte oder weniger vorgelegt wird, vernichtet wurden.

Absichtlich beschädigte Euro-Banknoten sowie Euro- und DM-Banknoten, die von Stellen der Bundesbank bereits umgetauscht und entwertet wurden, werden nicht ersetzt.

Voraussetzung für die Ersatzleistung von Münzen

Die Deutsche Bundesbank erstattet nicht mehr für den Umlauf geeignete Euro-Münzen auf Grundlage des Kapitels III der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen (veröffentlicht im Europäischen Amtsblatt vom 22.12.2010, Dokumenten-Nummer L 339/1).

Erstattet oder umgetauscht werden Euro-Münzen, die aufgrund langer Umlaufdauer oder aufgrund eines unerwarteten Ereignisses nicht mehr für den Umlauf geeignet sind. Die Deutsche Bundesbank lehnt die Erstattung von Euro-Münzen ab, die mutwillig oder durch ein Verfahren verändert wurden, bei dem eine Veränderung zu erwarten war. Alle nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen werden aus dem Verkehr gezogen.

Nicht ersetzt werden außerdem Euro-Münzen, die verfälscht sind oder von Stellen der Deutschen Bundesbank oder Zentralbanken des ESZB bereits umgetauscht und entwertet wurden.

Eine Bearbeitungsgebühr wird  zur Zeit nicht erhoben.

Seit dem 11.1.2011 lehnt die Deutsche Bundesbank in Änderung ihrer bisherigen Umtauschpraxis auf Grundlage  des § 3  DM-BeEndG auch den Umtausch von DM-Münzen in gesetzliche Zahlungsmittel ab, wenn diese verfälscht, durchlöchert oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind.

Die Bundesbank nimmt keine Euro- oder DM-Münzen entgegen, deren Annahme oder Bearbeitung zu einem Risiko für die Gesundheit ihrer Beschäftigten führen würde. Der Einreichung von Münzen, die mit chemischen oder anderen gefährlichen Substanzen behandelt worden sind, ist eine schriftliche Aufstellung der genauen verwendeten Substanzen beizufügen (z.B. Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Substanzen).

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Nationale Analysezentrum für beschädigtes Bargeld.

Nationales Analysezentrum für beschädigtes Bargeld

Was tun?

Verpacken Sie alles, auch kleinste Teile bzw. Reste (z. B. Asche) so, dass weitere Beschädigungen vermieden werden. Achten Sie bei verbrannten Banknoten darauf, dass keine Festkörper wie z.B. Münzen die Asche während des Transportes weiter zermahlen können.

Fragen Sie Ihre Bank oder Sparkasse, ob sie bereit ist, das Geld an eine der Filialen der Bundesbank weiterzuleiten oder geben Sie das Geld bei einer Filiale der Bundesbank ab. Alternativ können Sie das beschädigte Bargeld auch direkt bei der im Vordruck genannten Adresse einreichen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für eventuelle Verluste auf dem Versandweg übernehmen können. Bitte erkundigen Sie sich beim jeweiligen Anbieter, wie Bargeld korrekt zu verpacken, deklarieren und ggf. zu versichern ist.

Verwenden Sie bitte den "Erstattungsantrag für beschädigte DM/Euro-Note(n)/-Münze(n)" für die Einreichung des beschädigten Geldes und machen Sie genaue Angaben zur Beschädigungsursache und zum Verbleib fehlender Notenteile. Weisen Sie auch bitte auf eventuelle Gesundheitsgefährdungen hin, wenn Sie davon ausgehen müssen, dass Banknoten oder Münzen kontaminiert sind.

Download Erstattungsantrag

Wie geht es weiter?

Die Filialen der Bundesbank, die Ihr Geld nicht sofort umtauschen können, leiten die beschädigten Banknoten oder Münzen zur Ersatzleistungsprüfung an das Nationale Analysezentrum bei der Hauptverwaltung Rheinland-Pfalz und Saarland weiter. In der Regel dauert es etwa zwei Wochen von der Einreichung des Geldes bei einer Filiale der Bundesbank bis zur Gutschrift des Gegenwertes bzw. der schriftlichen Mitteilung über die Ablehnung der Ersatzleistung. Die Begutachtung besonders schwieriger oder arbeitsintensiver Fälle kann mehrere Monate dauern.

Erhebt die Bundesbank Gebühren für die Ersatzleistung?

Die Bundesbank berechnet lediglich für den Umtausch von Euro-Banknoten, die durch die Fehlauslösung von Raubstoppvorrichtungen beschädigt wurden, Gebühren. In allen anderen Fällen erfolgt die Ersatzleistung kostenlos.

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