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Zur Navigation  Zum Inhalt  18. Mai 2012, 04:48 Uhr
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Banknotenrecycling

Zur Schaffung harmonisierter Standards über die Wiederausgabe von Banknoten im Euro-Raum hat die Europäische Zentralbank (EZB) im Jahr 2005 den Handlungsrahmen für die Wiederausgabe von Euro-Banknoten veröffentlicht, in dem einheitliche Regeln und Verfahren für die Überprüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit von Euro-Banknoten festgelegt wurden.

Im September 2010 verabschiedete die EZB einen Beschluss, der den Handlungsrahmen auf eine rechtlich verbindliche Basis überführt. Die neuen Regelungen richten sich neben Kreditinstituten und Wertdienstleistern auch an Handeltreibende und Kasinos, die Geldautomaten betreiben und darüber Banknoten wieder auszahlen.

Weitere Informationen finden Sie unter den in der Navigationsleiste aufgeführten Punkten.

 

 

 

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